Speisereste (AVV 20 01 08)
Küchenabfälle nach Bioabfallverordnung. Braucht separate Sammlung, Kühlung im Sommer, festgelegte Abholrhythmen. Wir verhandeln die Behälter- und Leerungskosten Ihres Betriebs.
Restaurants, Cateringbetriebe, Kantinen und Hotels haben andere Abfallströme als Wohnobjekte: Speisereste, Altfett, große PPK-Volumina aus Lieferverpackungen, Weißglas aus dem Ausschank. Als neutraler Entsorgungsmanager bündeln wir die Konditionen und geben sie als festes Angebot direkt weiter – rechtssicher nach GewAbfV.
Küchenabfälle nach Bioabfallverordnung. Braucht separate Sammlung, Kühlung im Sommer, festgelegte Abholrhythmen. Wir verhandeln die Behälter- und Leerungskosten Ihres Betriebs.
Fritteusen- und Grillfette. Rückholung in 60-, 90- oder 120-l-Fässern. Bei Großküchen häufig eigenständiger Vertrag – wir bündeln.
Wegwerf-Verpackungen aus dem Wareneingang. In der Gastro schnell 1,1 cbm oder mehr pro Woche. Presscontainer rechnet sich ab bestimmter Menge.
Weiß-, Grün-, Braunglas getrennt. Häufig separater Vertrag mit lokalem Entsorger – oder Nutzung der öffentlichen Container, wo zulässig.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verlangt für Gastronomiebetriebe seit 2017, dass gewerbliche Siedlungsabfälle möglichst getrennt erfasst und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Für die relevanten Fraktionen (Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Holz) besteht eine Getrennthaltungspflicht – wo eine Getrennterfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, ist das zu dokumentieren.
Konkret heißt das für Ihren Betrieb: Nachweise, dass die Fraktionen tatsächlich getrennt gesammelt und verwertet werden, sind zu führen. Für Kontrollen durch die zuständige Behörde muss eine Dokumentation vorliegen. In der Praxis scheitern viele Betriebe daran, weil die Papierlage im Küchenalltag nicht zu leisten ist. Wir bauen die Dokumentation so auf, dass sie prüfungsfest ist – und für Sie mit einem Blick pro Monat funktioniert.
Konkrete Zahlen liefern wir nach Bestandsanalyse Ihres Betriebs. Typischer Hebel bei Gastro: Behälter/Rhythmus-Mismatch bei PPK und Speiseresten, doppelt gebuchte Verträge (z.B. Altfett + Restmüll bei zwei Entsorgern), und ungenutzte Getrennterfassungs-Rabatte. Wir sortieren das und legen ein Gesamt-Festpreis-Angebot vor.
Ja, in praktisch allen Fällen. Speisereste gehören nicht in den Restmüll und die Bioabfallverordnung schreibt getrennte Erfassung vor. Wir verhandeln den Vertrag mit einem regionalen Partner und binden ihn ins Gesamtangebot ein.
Altfett hat einen Rohstoffwert (Biodiesel, Tierfutter-Zusätze). Bei größeren Mengen kann die Abholung sogar kostenlos oder mit Erlös erfolgen. Bei kleinen Mengen ist es ein reiner Kostenpunkt. Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit im Einzelfall.
Grundsätzlich fortlaufend. Bei relevanten Änderungen (neuer Entsorger, geänderte Fraktion, neue Getrennterfassung) muss die Dokumentation zeitnah nachgeführt werden. Wir liefern das als Teil des Vertragsmanagements automatisch mit.
Grundsätzlich schauen wir das Gesamtbild an. Ein Festpreis-Angebot funktioniert nur, wenn wir alle Fraktionen kennen. Eine reine Einzel-Fraktion-Beratung ist nicht unser Modell.
Sie schicken Bescheide und die Rechnungen Ihrer aktuellen Entsorger. Wir liefern die Ersparnisrechnung in 5 bis 10 Werktagen.