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Für Gewerbe, Gastronomie und Handel.

Großgebinde-Konditionen auch für einzelne Betriebe – durch Adress- und Kundenbündelung. Klare Festpreise statt versteckter Zuschläge.

Das Problem im Alltag

Warum ein einzelner Gastronom nicht an 1.100-Liter-Preise kommt.

Die wirtschaftlichste Behältergröße im gewerblichen Restmüll ist die 1.100-Liter-Tonne. Entsorgungspartner fahren diese aber typischerweise erst ab einer Sammelmenge von rund sechs Tonnen an – was für den einzelnen Betrieb praktisch nie erreichbar ist.

Die Folge: Gastronomen und Einzelhändler landen bei 240-Liter- oder 360-Liter-Behältern mit überproportional teuren Leerungspreisen, dazu Aufschläge für Kleinmengen und häufig schlecht verhandelte Sonderleistungen.

  • Zu kleine Behälter, zu häufige Leerungen.
  • Aufschläge für Kleinmengen, die nicht ausgewiesen sind.
  • GewAbfV-Dokumentation wird oft vernachlässigt.
  • Kein Hebel in der Verhandlung – der einzelne Betrieb ist zu klein.
Wie wir das lösen

Adress- und Kundenbündelung.

Wir fassen Sie gemeinsam mit weiteren Betrieben in Ihrem Quartier oder Ihrer Einkaufsstraße zu einer Sammelmenge zusammen. Verhandelt wird nicht mehr für den Einzelbetrieb, sondern für das Gesamtvolumen. Damit werden 1.100-Liter-Konditionen plötzlich möglich – auch für Ihren einzelnen Standort.

  • Zugriff auf 1.100-L-Konditionen trotz geringer Einzelmenge
  • Gemeinsame Standplätze in Quartieren und Einkaufsstraßen
  • Klare Festpreise je Leerung, keine versteckten Zuschläge
  • Korrekte Gewerbeabfall-Dokumentation – prüfungsfest
Beispiel aus der Praxis

Was ein gemeinsamer Standplatz im Quartier bringt.

Einzelbetrieb, 240-L, 2×/Woche

Die klassische Ausgangslage: teurer Preis pro Leerung, hohe Frequenz, kaum Kontrolle über Kleinmengen-Aufschläge.

5 Betriebe im Quartier gebündelt

Gemeinsamer Standplatz mit zwei 1.100-L-Tonnen, geteilte Kosten. Die Gesamtmenge erreicht die Mindestgrenze für Großgebinde.

Ergebnis

Je Betrieb ein transparenter Festpreis, nachvollziehbare Abrechnung nach Nutzungsanteil. Typisch 20–40 % günstiger als Einzelabrechnung.

Rechtliches

Korrekte Dokumentation nach GewAbfV.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verlangt seit 2017 eine getrennte Sammlung bestimmter Fraktionen und eine Dokumentationspflicht. In der Praxis wissen viele Betriebe nicht, was konkret für sie gilt. Wir übernehmen die Dokumentation und stellen sicher, dass Sie bei einer Kontrolle Papierform und Praxis übereinstimmen.

Was verlangt die GewAbfV in der Praxis?

Getrennte Sammlung von Papier/Pappe, Glas, Kunststoffen, Metallen, Bioabfall und Holz – wo es technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Dazu eine Dokumentation, warum eine Trennung im Einzelfall nicht möglich ist. Das „Vermischungsverbot" ist der Kern.

Was passiert bei einer Kontrolle durch die Untere Abfallbehörde?

Geprüft wird, ob die Trennung praktisch erfolgt und dokumentiert ist. Fehlen Nachweise, drohen Bußgelder. Wir halten die Dokumentation so, dass sie einer Prüfung standhält.

Funktioniert die Bündelung auch, wenn wir Mieter in einem Gewerbegebäude sind?

Ja, oft besonders gut. Das Gebäude bietet einen gemeinsamen Standplatz, der Verwalter kann die Aufteilung mit uns regeln – und mehrere Gewerbemieter zusammen erreichen die Großgebinde-Konditionen leichter.

Lohnt sich das auch für einen einzelnen Einzelhändler ohne Nachbarn?

Manchmal nicht. Wenn im Umfeld kein Bündelungspotenzial besteht, prüfen wir stattdessen, ob bei der kommunalen Entsorgung oder im Bestandsvertrag noch Spielraum ist – oder ob sich eine Festpreisvereinbarung lohnt.

Standort kostenfrei prüfen lassen.

Wir schauen uns Ihre aktuelle Entsorgung an und sagen Ihnen, ob in Ihrem Quartier ein Bündelungspotenzial besteht.

Standort prüfen Anrufen

Lieber erst sprechen? Wir rufen Sie zurück.

Drei Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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