Start · Ratgeber · Folien- und Big-Bag-Markt 2026/27

Folien- und Big-Bag-Markt 2026/27.

Die EU-Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 verändert den Markt für Kunststoffabfälle grundlegend. Drei Stichtage, zwei Marktbewegungen, drei Konsequenzen für die Vertragsgestaltung. Dieser Leitfaden ordnet die Rechtslage und erklärt, worauf Erzeuger von Folie und Big Bags jetzt achten sollten.

Die neue Rechtslage

Drei Stichtage, die den Markt verändern.

21.05.2026 · Notifizierungspflicht

Seit diesem Datum ist jeder Export von Kunststoffabfall aus der EU in Drittländer notifizierungspflichtig – auch für bisher privilegierte Fraktionen wie B3011 und auch für Zielländer wie die Türkei. Jeder Transport läuft über das elektronische Portal DIWASS, inklusive Sicherheitsleistung und Dokumentationspflichten.

21.11.2026 · Nicht-OECD-Verbot

Export von Kunststoffabfall in Länder außerhalb der OECD ist vollständig verboten. Trifft insbesondere die bisher wichtigen Abnehmermärkte in Südostasien, Afrika und im Nahen Osten. OECD-Länder bleiben erlaubt – allerdings mit Quoten.

21.05.2027 · Audit-Pflicht

Empfangsanlagen in Drittländern (auch OECD) müssen auditiert sein, bevor Lieferungen weitergehen dürfen. Verwerter, die kein Audit vorlegen können, fallen aus den Lieferketten. Für die Türkei bewertet die EU-Kommission die Situation bis Ende 2028 neu (SWD(2026) 274).

Marktbewegung 1

Mischqualitäten verlieren, Sortenreinheit gewinnt.

Jahrelang haben Mischfolie, farbige Verpackungsfolie und braune Big Bags einen Grossteil ihrer Mengen in Export-Verwertung außerhalb der EU gefunden. Mit dem schrittweisen Wegfall dieser Märkte bleibt diese Ware innerhalb der EU – und trifft dort auf eine Verwertungskapazität, die nicht sprunghaft wächst. Das drückt die Preise für Mischqualitäten.

Sortenreine Fraktionen – allen voran LDPE 98/2 Industriefolie aus Lager und Logistik – finden weiterhin Käufer. Gründe: Die Qualität lässt sich zu Rezyklat verarbeiten, das ab 2030 in neuen Folien- und Big-Bag-Produkten verpflichtend beigemischt werden muss (EU-Verpackungsverordnung PPWR). Wer saubere Qualitäten in der Hand hat, hat strukturell ein Verkäufer-Problem – nicht ein Käufer-Problem.

Praktische Konsequenz: Investitionen in Trennung an der Anfallstelle und in Pressung zahlen sich 2026/27 messbar aus. Was heute im Mischcontainer landet, ist morgen in doppelter Hinsicht ein Verlust: höhere Entsorgungskosten plus entgangene Erlöse.

Marktbewegung 2

Verwerter-Landschaft konsolidiert sich.

Export-Händler verlieren Geschäft

Betriebe, deren Modell auf dem Weiterverkauf an außereuropäische Verwerter beruht, geraten in zwei Richtungen unter Druck: Die Mengen, die sie noch exportieren dürfen, schrumpfen; und die Preise, die sie dafür bekommen, sinken (Türkei-Quote 50 Prozent der zertifizierten Verwertungskapazität).

Für Erzeuger heißt das: Vorsicht bei Preiszusagen über die nächsten 24 Monate, wenn der Verwertungsweg nicht transparent ist. Fragen Sie konkret nach: Wo läuft die Ware physisch hin? Welche Anlage, welches Land? Audit vorhanden?

Inland-Verwerter investieren

Spezialisierte Kunststoffrecycler in Deutschland (unter anderem im Raum Hamburg, in NRW und Süddeutschland) bauen Kapazitäten aus, um die wegbrechenden Exportmengen aufzunehmen. Dazu kommen etablierte Standorte in den Niederlanden, Belgien, Polen und Österreich, die über die Grüne Liste frei beliefert werden können.

Für Erzeuger ist das eine Chance: Mehr Verwertungskapazität in physischer Nähe bedeutet kürzere Transporte, bessere Reaktionsfähigkeit und weniger Preisrisiko aus Wechselkursen und Importzöllen.

Drei Konsequenzen für Ihre Verträge

Worauf Sie 2026/27 bei Entsorgungsverträgen achten sollten.

1 · Transparenter Verwertungsweg
Fordern Sie vom Verwerter die namentliche Nennung der Empfangsanlage, inklusive Standort und Audit-Status. Seriöse Anbieter antworten innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Wer ausweicht, hat ein Problem oder bereitet eines vor.
2 · Index-Preisklauseln statt Festpreise über 24 Monate
Vereinbaren Sie Preisklauseln, die Veränderungen des Abnehmerpreises an Sie weitergeben – in beide Richtungen und mit vier bis sechs Wochen Vorlauf. Damit profitieren Sie, wenn Rezyklat gefragter wird, und tragen keine Verluste, wenn Mischfolie weiter abstürzt.
3 · Zweite Abnehmer-Line sichern
Lassen Sie sich nicht auf einen einzigen Verwertungsweg festlegen. Fällt dieser aus (Insolvenz, Preisverfall, Audit-Entzug), steht Ihre Fraktion im Raum und erzeugt Kosten. Zwei qualifizierte Abnehmer pro Fraktion sind der Standard, den der Markt 2026/27 bieten sollte.
Häufig gestellte Fragen

Zum Markt und zur Rechtslage.

Was ist die EU-Abfallverbringungsverordnung 2024/1157?

Die Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 ersetzt die vorherige Verbringungsverordnung aus 2006. Für Kunststoffabfälle gilt sie seit dem 21.05.2026 mit scharfen Konsequenzen: Jeder Export in Drittländer außerhalb der EU ist seitdem notifizierungspflichtig (bisher nur gelistete Länder), ab 21.11.2026 ist Export in Nicht-OECD-Länder vollständig verboten, ab 21.05.2027 müssen Empfangsanlagen auditiert sein.

Was bedeutet Notifizierungspflicht für Folien- und Big-Bag-Exporteure?

Jeder einzelne Transport muss vorab bei der zuständigen Behörde (in Deutschland über das elektronische Portal DIWASS) angemeldet, geprüft und freigegeben werden. Dazu kommen Sicherheitsleistung und Dokumentationspflichten. Das verursacht Zeit, Kosten und das Risiko, dass Container zurückgewiesen werden. Kleinere Verwerter geben Exportgeschäfte deshalb zunehmend auf, Mischqualitäten verlieren an Marktzugang.

Welche Länder sind ab 21.11.2026 für Kunststoffabfall gesperrt?

Alle Länder, die nicht Mitglied der OECD sind. Das trifft insbesondere die bisher wichtigen Zielländer in Südostasien (Vietnam, Indonesien, Malaysia, Thailand, Philippinen), Afrika und große Teile des Nahen Ostens. OECD-Länder bleiben erlaubt – darunter die Türkei. Für die Türkei gilt allerdings eine Importquote von 50 Prozent der zertifizierten Verwertungskapazität sowie ein maximaler Fremdanteil von 1 Prozent.

Warum bricht der Preis für Mischfolie und braune Big Bags ein?

Weil für diese Qualitäten innerhalb der EU weniger Verwertungskapazität besteht als die Exportmärkte bisher aufgenommen haben. Fallen diese Märkte weg, drücken die Mengen innerhalb der EU auf die Preise. Sortenreine LDPE-Folie (98/2) findet weiter Käufer, weil ihre Qualität für Rezyklat zur Pflichtbeimischung in Neuprodukten gefragt bleibt.

Welche Verwertungswege bleiben für Folienerzeuger in Deutschland?

Mehrere Dutzend spezialisierte Kunststoffrecycler verarbeiten LDPE- und PP-Fraktionen innerhalb Deutschlands zu Rezyklat. Dazu kommen EU-Verwerter in den Niederlanden, Belgien, Polen und Österreich, die über die Grüne Liste frei beliefert werden können. Zusätzlich greift ab 2030 die EU-Verpackungsverordnung mit verpflichtendem Rezyklateinsatz – das stützt die Nachfrage nach sauberen Qualitäten strukturell.

Wie sollten Erzeuger ihre Verträge 2026/27 anpassen?

Drei Punkte: Erstens Abnehmer mit nachweisbarem Inland- oder EU-Verwertungsweg bevorzugen, nicht reine Export-Händler. Zweitens Preisklauseln vereinbaren, die Abnehmerpreis minus feste Marge weitergeben, statt Festpreise für zwei Jahre – damit sind Sie bei Marktveränderungen in beiden Richtungen fair bedient. Drittens zweite Abnehmer-Line sicherstellen, sodass bei Ausfall eines Verwerters die Ware weiterläuft.

Konkret für Ihr Objekt

Prüfen Sie Ihre Verträge auf Marktrisiko.

Wir sichten Ihre bestehenden Entsorgungsverträge für Folie, Big Bags und sonstige Kunststofffraktionen und sagen Ihnen schriftlich, wo Preisklauseln und Verwertungswege stabil sind – und wo das Marktrisiko 2026/27 bei Ihnen landet. Kostenfrei und unverbindlich. Mehr zu unserem Wertstoffmodell auf rss-entsorgung.de/wertstoffe/.

Zum Wertstoff-Angebot Oder anrufen