Ist die Behältergröße richtig?
Ein 1.100-l-Behälter, der nur zu 60 % gefüllt zur Leerung geht, kostet 30 % zu viel. Prüfung: 3 Wochen Foto-Doku vor der Abholung.
Der 1.100-Liter-Restmüllbehälter ist der Standard-Behälter bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten. Was er im Jahr kostet, hängt vom Landkreis, vom Leerungsrhythmus und vom Behälter-Anteil im Vertrag ab. Wir zeigen die konkreten Zahlen aus dem Landkreis Harburg 2026 und was privatwirtschaftlich möglich ist.
Für den Landkreis Harburg gilt die Abfallgebührensatzung 2026 der Abfallwirtschaft Landkreis Harburg. Für eine 1.100-l-Restmülltonne bei 14-täglicher Leerung sind darin 2.124,50 € pro Jahr festgelegt. Das entspricht:
Bei wöchentlicher Leerung (52 Leerungen pro Jahr) steigen die Kosten auf 4.459 € jährlich. Die Verdopplung des Rhythmus verdoppelt fast die Kosten – die Grundgebühr bleibt konstant, aber die Leerungspauschale skaliert linear.
Für Wohnobjekte, gemischt genutzte Immobilien und Gewerbe im LK Harburg ist das der Ausgangswert.
Bei zwei Behältern (typisches MFH-Setting) verdoppelt sich der Effekt auf ~450 € pro Jahr. Bei größeren Portfolios oder gewerblichen Zusatzfraktionen (PPK-Presscontainer, Speisereste, Altglas) sind 15 bis 30 % Ersparnis erreichbar. Preise sind Beispielwerte – die konkrete Zahl liefern wir nach Bestandsanalyse.
In Deutschland gilt für Restmüll aus Wohngebäuden die Überlassungspflicht (§ 17 KrWG): Der Abfall muss der kommunalen Grundversorgung überlassen werden. Ein privater Entsorger für den Wohn-Restmüll ist nicht möglich. Optimierbar sind hier Behältergröße und Rhythmus – der Preis pro Leerung nicht.
Anders bei gewerblich zuordenbaren Fraktionen nach GewAbfV: Papier/Pappe (PPK), Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Glas, Speisereste, Altfett. Hier ist der Markt frei, ein privater Entsorger wählbar. Genau hier verhandeln wir substantiell und bündeln Volumen.
Für die Kalkulation eines Objekts heißt das: der Wohn-Restmüll bleibt kommunal, die gewerblichen Fraktionen werden privat vergeben. In Summe entsteht die Ersparnis vor allem aus dem Gewerbeteil – wobei sich der Wohn-Restmüll trotzdem lohnt zu prüfen (Behältergröße oft überdimensioniert).
Ein 1.100-l-Behälter, der nur zu 60 % gefüllt zur Leerung geht, kostet 30 % zu viel. Prüfung: 3 Wochen Foto-Doku vor der Abholung.
Wöchentlich statt 14-täglich verdoppelt fast die Kosten. Bei überzogenem Rhythmus schnell 1.500 € pro Behälter und Jahr Einsparung möglich.
Wenn Wohn-Restmüll und Gewerbe-Restmüll in derselben Tonne landen, zahlen die Wohneinheiten den Gewerbeabfall mit. Rechtlich falsch, wirtschaftlich teuer.
Nein, jede Kommune hat eine eigene Gebührensatzung. In manchen Landkreisen ist ein 1.100-l-Behälter deutlich günstiger, in anderen erheblich teurer. Auch die Struktur unterscheidet sich – manche Kommunen rechnen pro Wohneinheit, andere pro Behälter, wieder andere über Grundstückstyp.
Rechnerisch selten günstiger. Der Kostenvorteil des 1.100-l-Behälters gegenüber kleineren Behältern liegt am Verhältnis Grundgebühr zu Leerungspauschale. Vier 240-l-Behälter kosten in der Regel deutlich mehr als ein 1.100-l-Behälter mit gleichem Gesamtvolumen.
Weil die Leerungspauschale den größten Kostenanteil ausmacht und linear mit dem Rhythmus skaliert. Grundgebühr und Behältermiete bleiben konstant. Wer wöchentlich leeren lässt, obwohl 14-täglich reicht, zahlt fast doppelt.
Direkt nein – die Gebühr ist behördlich festgelegt. Was wir bewirken: die richtige Behältergröße und den optimalen Rhythmus, damit die Gebühr nicht überzahlt wird. Und wir übernehmen die freien Fraktionen (Gewerbeabfall, PPK, Glas, Speisereste) zu unseren verhandelten Konditionen.
Sie schicken uns Ihre aktuellen Bescheide und Rechnungen. In 5 bis 10 Werktagen haben Sie unsere schriftliche Einschätzung – mit konkreten Zahlen für Ihre Objekte.